Ihr Ruhestandsdatum rückt näher. Wissen Sie eigentlich, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn es um Ihre Altersvorsorge geht? Wir haben eine Übersicht für Sie erstellt:
- Sie können wählen, wann Sie in den Ruhestand gehen wollen - dies kann zwischen Ihrem 60. und 70. Geburtstag sein.
- Sie müssen nicht zu 100 % in Rente gehen, sondern können sich auch für eine Teilzeitrente entscheiden.
- Sie können sich auch in den ersten Jahren eine höhere und anschließend eine niedrigere Rente auszahlen lassen. Oder umgekehrt. Das hängt nur von Ihren Wünschen ab.
- Wird Ihr Partner demnächst selbst eine gute Rente haben? Kann Ihr Partner davon leben, wenn Sie sterben? Dann können Sie die Rente, die Ihr Partner nach Ihrem Tod aus unserem Fonds erhalten würde, zur Erhöhung Ihrer eigenen Rente verwenden. Nach Ihrem Tod wird unser Fonds Ihrem Partner dann weniger oder keine Rente zahlen.
- Wird Ihr Partner ein etwas geringeres Renteneinkommen haben? Und könnte Ihr Partner dadurch nach Ihrem Tod in Schwierigkeiten geraten? In diesem Fall können Sie die Rente, die Ihr Partner nach Ihrem Tod aus unserer Kasse erhält, um einen Teil Ihrer Rente erhöhen. Ihre Rente wird dann niedriger ausfallen.
Welche Entscheidungen treffen Sie?
Möchten Sie wissen, was diese Wahlmöglichkeiten für die Höhe Ihrer Rente bedeuten?
Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter +31 88 1163059.
So machen es andere
Hans will so früh wie möglich in Rente gehen
Er hat früh angefangen und hart gearbeitet. Jetzt ist es an der Zeit, aufzuhören. Hans beschließt, mit 61 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Er möchte mit einem Freund auf einem Motorrad durch Europa touren. Er geht davon aus, dass er dann noch fit genug sein wird. Um dies bezahlen zu können und weil er noch keine staatliche Altersrente erhält, wählt er für die ersten 5 Jahre eine höhere Leistung. Ab dem 66. Lebensjahr wird er dann eine geringere Rente erhalten.
Hans wird also mehr als 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand gehen. Das Finanzamt fordert Hans daraufhin auf, zu erklären, dass er keiner bezahlten Arbeit mehr nachgehen wird. Weder als Arbeitnehmer noch als Selbständiger.
André möchte zeitgleich mit seiner Partnerin in den Ruhestand gehen
Seine Frau Cécile ist älter als André. Sie wird mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen. André ist dann 65 Jahre alt. Er entscheidet sich, etwas früher in den Ruhestand zu gehen, damit sie ihre freie Zeit gemeinsam genießen können. Endlich Zeit, um gemeinsam Rad zu fahren oder zu wandern. Und um ihre Enkelkinder öfter zu sehen.
Cécile hat selbst eine gute Rente. Wenn André stirbt, kann sie damit gut über die Runden kommen. Sie benötigt keine Rente aus der pensioenfonds Rijn- en Binnenvaart (Pensionskasse der Rhein- und Binnenschifffahrt). Dies veranlasst André zu dem Entschluss, diese Rente gegen eine höhere Rente für sich selbst einzutauschen.
Collin will allmählich aus dem Arbeitsleben aussteigen
Die Arbeit macht immer noch Spaß, aber sie wird härter. Immer auf dem Wasser, so viel weg von zu Hause; ein bisschen weniger wäre gut. Mit 63 Jahren könnte er komplett in Rente gehen, aber seine Fixkosten sind immer noch hoch. Mit seiner Rente allein kommt er nicht über die Runden.
Er berät sich mit seinem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten es für ihn gibt. Sie vereinbaren, dass Collin weiterhin zu 80 % arbeitet, bis er seine staatliche Rente erhält. Sein Gehalt stockt er mit einer Rente aus unserem Fonds auf. Er geht also zu 20 % in Teilzeitrente.