Sie haben von uns einen Brief erhalten. Den Inhalt des Briefes können Sie hier auf Deutsch lesen. In dem Brief stehen auch Ihre persönlichen Beträge, die wir hier nicht wiederholen können. Nehmen Sie den Brief zur Hand, um die Höhe der Beträge zu sehen.
Sehr geehrter Teilnehmer, sehr geehrte Teilnehmerin,
Sie haben in der Vergangenheit bei der Betriebsrentenkasse Pensioenfonds Rijn- en Binnenvaart Rentenansprüche aufgebaut. Da der Rentenbetrag niedriger als 520,35 € brutto pro Jahr ist, können Sie sich dafür entscheiden, Ihre Betriebsrente als einmaligen Betrag auszahlen zu lassen. Dies wird als Abgeltung mittels einmaliger Zahlung bezeichnet. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen Ihre Betriebsrente durch eine einmalige Zahlung auszahlen, teilen Sie uns bitte mit dem Formular, das Sie erhalten haben, Ihre Kontonummer mit.
So hoch ist Ihre Betriebsrente (berechnet am 1. Februar 2022):
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Rente später monatlich auszahlen zu lassen
Betriebsrente für Sie selbst ab dem Alter von 67 Jahren (Bruttobetrag pro Monat): Den betreffenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Brief
Betriebsrente für Ihren Partner oder Ihre Partnerin nach Ihrem Tod (Bruttobetrag pro Monat): Den betreffenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Brief.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Rente jetzt als einmalige Zahlung auszahlen zu lassen
Betriebsrente für Sie und Ihren Partner / Ihre Partnerin,
gemeinsam (brutto, einmalig): Den betreffenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Brief
Voraussichtlicher Nettobetrag: Den betreffenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Brief
Alle diese Beträge können sich noch ändern
Die Beträge wurden am 1. Februar 2022 berechnet. Die Beträge können sich noch ändern. Wenn das Reglement für Ihre Betriebsrente sich ändert, wenn Ihre Betriebsrente angehoben wird oder gesenkt werden muss oder wenn sich die steuerlichen Vorschriften ändern.
Hinweis
Wenn Sie den gesamten Rentenbetrag als Einmalzahlung erhalten haben, wird Ihnen später keine Betriebsrente mehr aus unserem Fonds gezahlt. Auch Ihr Partner / Ihre Partnerin hat dann nach Ihrem Tod keinen Anspruch auf Partnerrente. Es ist wichtig, diesen Aspekt bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Besprechen Sie diese Frage gegebenenfalls mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin und eventuell mit einem Finanzberater.
Vielleicht ist eine einmalige Auszahlung ungünstig für Sie
Es kann sein, dass andere Einkünfte niedriger werden, wenn Sie Ihre Betriebsrente als Einmalzahlung auszahlen lassen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine staatliche Leistung handeln, die Sie eventuell beziehen, oder um Zulagen, die das Finanzamt gewährt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Leistungsträger und/oder dem Finanzamt.
Wohnen Sie im Ausland? Senden Sie uns dann auch eine ausgefüllte Lebensbescheinigung
Das betreffende Formular haben Sie als Anlage zu diesem Brief erhalten. Bitte lassen Sie das Formular von der Gemeindeverwaltung in Ihrem Wohnort ausfüllen und schicken Sie uns die Lebensbescheinigung zusammen mit dem ausgefüllten Formular.
Auch wenn keine niederländische Bürgerservicenummer haben, bitten wir Sie, das Formular zurückzusenden
Bei der Auszahlung Ihrer Betriebsrente werden dann von uns mehr Steuern einbehalten. Ihr Nettobetrag wird dadurch niedriger, als in Ihrem Brief genannt.
Wenn Sie über die Steuererklärung einen Teil der einbehaltenen Steuern von der niederländischen Steuerbehörde zurückerhalten möchten, müssen Sie eine niederländische Bürgerservicenummer beantragen. Zu diesem Zweck melden Sie sich in den Niederlanden als nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger an. Dies ist bei einer Gemeinde mit einem sog. RNI-Schalter möglich. Diese Gemeinden haben einen RNI-Schalter.
Wir müssen in den Niederlanden Steuern (Lohnabgaben) von Ihrer Betriebsrente einbehalten, aber vielleicht bezahlen Sie bereits Steuern in Ihrem Wohnsitzland
Um eine Doppelversteuerung zu vermeiden, können Sie eine Steuerbefreiung von den niederländischen Lohnabgaben beantragen. Nutzen Sie zu diesem Zweck die Steuerfreistellungserklärung des niederländischen Finanzamtes.
Wenn Sie vor dem Ende des Monats reagieren, werden wir die Zahlung am 23. des folgenden Monats leisten
Ihr Rentenbetrag wird dann als Einmalzahlung auf Ihr Konto überwiesen. Ist der 23. ein Samstag oder Sonntag oder ein Feiertag, wird der Betrag am davorliegenden Werktag gezahlt.
Wenn Sie noch Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich
Sie können in diesem Fall Kontakt zu uns aufnehmen.