Worauf haben Sie im Rahmen unseres Rentenplans Anspruch?

Partner- und Waisenrente

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Sie bauen zusätzlich zu Ihrer Altersversorgung auch eine Partner- und Waisenrente auf. Falls Sie sterben sollten, hat Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Partnerrente und Ihre Kinder empfangen eine Waisenrente. Dafür muss Ihr Partner/Ihre Partnerin allerdings bei Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de Rijn- en Binnenvaart angemeldet sein und die Bedingungen erfüllen.

Die Partnerrente beträgt 70 % der Altersversorgung, die Sie erhalten würden, wenn Sie bei Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de Rijn- en Binnenvaart bis zum Rentenalter einzahlen würden. Auch im Todesfall nach Erreichen des Rentenalters empfängt Ihr Partner/Ihre Partnerin 70 % der aufgebauten Altersversorgung. Die Höhe der Waisenrente beträgt 14 % der Altersversorgung. Jedes Kind bekommt diesen Betrag bis zum 18. Lebensjahr. Solange das Kind zur Schule geht oder studiert, erhält es die Waisenrente, höchstens bis zum 27. Lebensjahr.

Die Höhe der Partner- und Waisenrente finden Sie in Ihrer einheitlichen Rentenübersicht (Uniform Pensioenoverzicht - UPO) und unter www.mijnpensioenoverzicht.nl. Weitere Informationen auf dieser Website oder in unserem Rentenreglement.

Ihr Partner/Ihre Partnerin hat außerdem möglicherweise Anspruch auf eine staatliche Hinterbliebenenrente nach dem niederländischen

Hinterbliebenengesetz (Algemene Nabestaandenwet - ANW). Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Ihr Partner/Ihre Partnerin hat in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet und das Rentenalter noch nicht erreicht und Ihr Partner/Ihre Partnerin sorgt für ein Kind unter 18 Jahren oder Ihr Partner/Ihre Partnerin zu mehr als 45 % berufsunfähig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Sozialversicherungsbank (Sociale Verzekeringsbank - SVB) www.svb.nl.

 

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Weitere Informationen

Möchten Sie genau erfahren, was unser Rentenplan Ihnen zu bieten hat? Das Rentenreglement kann hier heruntergeladen werden (auf Niederländisch).