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Im Zusammenhang mit Ihrem Rentenplan ist es dasselbe, ob Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Heiraten Sie in den Niederlanden? Heiraten Sie ausserhalb der Niederlande? Wenn die Partnerrente Ihrer Meinung nach unzureichend ist, sollten Sie selbstständig für eine Ergänzung sorgen. Achtung: Wenn Sie unverheiratet mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammenwohnen, hat er/sie im Falle Ihres Todes nicht automatisch Anspruch auf eine Partnerrente. Damit Ihr Partner/Ihre Partnerin diesen Anspruch geltend machen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie müssen beispielsweise einen notariell bestätigten Partnerschaftsvertrag haben. Eine Kopie des Vertrags muss bei Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de Rijn- en Binnenvaart eingereicht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Website. |
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Weitere InformationenMöchten Sie genau erfahren, was unser Rentenplan Ihnen zu bieten hat? Das Rentenreglement kann hier heruntergeladen werden (auf Niederländisch). |