Wann müssen Sie etwas unternehmen?

Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen

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Im Zusammenhang mit Ihrem Rentenplan ist es dasselbe, ob Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Heiraten Sie in den Niederlanden?
Wir bekommen diese Daten automatisch von der Stadtverwaltung, ebenso wie die Daten Ihres Partners/Ihrer Partnerin. Sie müssen und diese also nicht selbst mitteilen. Wenn Sie sterben, hat Ihr Partner/Ihre Partnerin möglicherweise Anspruch auf eine Partnerrente von unserer Rentenkasse.

Heiraten Sie ausserhalb der Niederlande?
Melden Sie Ihre(n) Lebenspartner(in) bei uns an. Dazu rufen Sie die Website Mijn Pensioencijfers auf. Hier müssen Sie auch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde oder Ihres notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrages hochladen.

Wenn die Partnerrente Ihrer Meinung nach unzureichend ist, sollten Sie selbstständig für eine Ergänzung sorgen.

Achtung: Wenn Sie unverheiratet mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammenwohnen, hat er/sie im Falle Ihres Todes nicht automatisch Anspruch auf eine Partnerrente. Damit Ihr Partner/Ihre Partnerin diesen Anspruch geltend machen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie müssen beispielsweise einen notariell bestätigten Partnerschaftsvertrag haben. Eine Kopie des Vertrags muss bei Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de Rijn- en Binnenvaart eingereicht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Website.

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Weitere Informationen

Möchten Sie genau erfahren, was unser Rentenplan Ihnen zu bieten hat? Das Rentenreglement kann hier heruntergeladen werden (auf Niederländisch).