Häufig gestellte Fragen
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Wie viel Rente bekomme ich im Alter?
Auf mijnpensioenoverzicht.nl sehen Sie die gesamten Rentenansprüche, die Sie bei Arbeitgebern in den Niederlanden aufgebaut haben, sowie die Rentenansprüche aus der staatlichen Rentenkasse (AOW).
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Wie viel Rente bekommen meine Angehörigen?
Nach Ihrem Tod erhalten Ihr(e) Partner(in) und Ihre Kinder von uns eine Hinterbliebenenrente. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach Ihrem Einkommen, Ihren Beitragsjahren und weiteren Kriterien. Die Beträge finden Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation (Uniform Pensioenoverzicht, UPO). Diese können Sie auf der Website Mijn Pensioencijfers abrufen. -
Baue ich noch anderweitige Rentenansprüche auf?
There are three ways to accrue pension:
• with our fund: this is mandatory as long as you work for your employer in the Rhine and Inland Shipping
• with the Dutch government: this is mandatory as long as you live and work in the Netherlands (AOW [General Old-Age Pension]).
• the money that you save yourself for later -
Ich wechsle den Arbeitgeber. Was passiert mit meinen Rentenansprüchen? Und was muss ich unternehmen?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre aufgebauten Rentenansprüche zu Ihrer neuen (niederländischen) Rentenkasse mitnehmen. Dieser Vorgang nennt sich Wertübertragung. Die aufgebauten Rentenansprüche müssen dafür allerdings höher sein als 497,27 € pro Jahr, und Sie müssen vor dem 1. Januar 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sein. Andernfalls verbleiben die Ansprüche bei unserer Rentenkasse, bis Sie in Rente gehen.
Die Wertübertragung beantragen Sie bei Ihrer neuen Rentenkasse.
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Ich werde arbeitslos. Was passiert mit meinen Rentenansprüchen? Und was muss ich unternehmen?
Wenn Sie arbeitslos werden, bleiben Ihre aufgebauten Rentenansprüche bei uns bestehen, bis Sie in Rente gehen. Ab dann erhalten Sie von uns eine monatliche Altersrente.
Sie müssen nichts unternehmen. Alles wird von uns oder von Ihrem Arbeitgeber geregelt.
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Ich werde berufsunfähig. Was passiert mit meinen Rentenansprüchen? Und was muss ich unternehmen?
Sie bekommen von uns keine Berufsunfähigkeitsrente. Wenn Sie jedoch zu über 35 % berufsunfähig erklärt werden, bauen Sie weiterhin (teilweise) Rentenansprüche bei uns auf. Sie werden dann (teilweise) von der Beitragszahlung befreit.
Sie müssen nichts unternehmen. Alles wird von uns oder von Ihrem Arbeitgeber geregelt.
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Ich werde heiraten bzw. mit meinem/meiner Partner(in) zusammenziehen. Was passiert mit meinen Rentenansprüchen? Und was muss ich unternehmen?
Wenn Sie heiraten oder eine offizielle Lebensgemeinschaft gründen, oder wenn Sie bereits verheiratet bzw. notariell als Lebensgemeinschaft registriert sind, erhalten Ihr(e) Lebenspartner(in) und Ihre Kinder (sofern vorhanden) bei Ihrem Tod eine Hinterbliebenenrente.
Melden Sie Ihre(n) Lebenspartner(in) bei uns an. Dazu rufen Sie die Website Mijn Pensioencijfers auf. Hier müssen Sie auch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde hochladen (oder die Kopie eines offiziellen Dokumentes, aus dem Ihre Lebensgemeinschaft hervorgeht).
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Mein(e) Partner(in) und ich trennen uns. Was passiert mit meinen Rentenansprüchen? Und was muss ich unternehmen?
Wenn Sie sich trennen, erhält Ihr(e) Ex-Partner(in) die Hälfte Ihrer Rentenansprüche. Sie können allerdings untereinander auch anderweitige Vereinbarungen treffen.
Melden Sie uns Ihre Trennung so schnell wie möglich. Dazu rufen Sie die Website Mijn Pensioencijfers auf. Hier müssen Sie eine Kopie Ihrer Scheidungsurkunde und der Trennungsvereinbarung hochladen.
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Ich ziehe um. Muss ich etwas unternehmen?
Melden Sie uns Ihre neue Wohnanschrift, wenn Sie in den Niederlanden oder im/ins Ausland umziehen. Dazu rufen Sie die Website Mijn Pensioencijfers auf. Hier müssen Sie auch eine Kopie Ihres (gültigen) Ausweisdokumentes hochladen. -
Wer bezahlt für meine Rente?
Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen beide jeden Monat einen bestimmten Betrag für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge ein: den sogenannten Rentenbeitrag. Davon tragen Sie ca. ein Drittel selbst. Der Betrag wird von Ihrem Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung können Sie sehen, um welchen Betrag es sich handelt. Ihr Arbeitgeber zahlt ca. zwei Drittel der Rentenbeiträge. -
Wie berechnet sich der Aufbau meiner Rentenansprüche?
Wir berechnen Ihre Rentenansprüche auf der Grundlage Ihres Gehalts. -
Ich will keine Rentenansprüche aufbauen, sondern lieber mehr Gehalt bekommen. Geht das auch?
Nein. Sie sind verpflichtet, Rentenansprüche bei unserer Rentenkasse aufzubauen, solange Sie bei einem Arbeitgeber in der Rhein- und Binnenschifffahrt beschäftigt sind. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. -
Kann ich meine Rentenansprüche auflösen und auszahlen lassen?
Nein. Ihre aufgebauten Rentenansprüche bleiben bei uns bestehen, bis Sie in Rente gehen. Wir verwalten Ihre eingezahlten Beiträge sorgfältig. Ab Ihrem Renteneintrittsdatum erhalten Sie von uns eine monatliche Altersrente. -
Ich will in Rente gehen. Ab wann geht das und was muss ich dafür unternehmen?
- Sechs Monate vor Ihrem staatlich festgelegten Rentenalter erhalten Sie von uns einen Brief. Darin können Sie Ihre Entscheidungen bezüglich Ihrer Rente angeben. Anschließend sorgen wir für die Auszahlung Ihrer Altersrente.
- Möchten Sie eher in Rente gehen, z.B. mit 60 Jahren? Fragen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber, ob das möglich ist. Wenn ja, schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Datum, ab dem Sie in Frührente gehen wollen. Wir werden daraufhin Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
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Wie sieht es mit der Steuer aus?
Wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie auf Ihre niederländische Altersrente und Ihre staatliche Rente Einkommenssteuer zahlen, egal wo Sie wohnen.
Erkundigen Sie sich selbst, ob Sie diese Steuer in den Niederlanden oder in dem Land, in dem Sie nach Ihrem Renteneintritt wohnen, entrichten müssen. Dies hängt davon ab, ob es ein Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Ihrem Wohnsitzland gibt. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch beim niederländischen Finanzamt für Auslandsfragen unter: +3155-5385385.
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Wo kann ich mehr Informationen über meine Rente bekommen?
- Hier erfahren Sie mehr über Ihre Altersvorsorge.
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach weiteren Informationen.
- Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter +31 88 1163059.